Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen, am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient >2 %, bei Dachoberlichtern >4 % erreicht wird oder mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße), eingehalten ist.
Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.
Diese Anforderungen gelten auch für Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen.