Wir betreuen und beraten Sie zum Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter in Neuss / Düsseldorf (NRW) und Umgebung.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert für den Unternehmer eine professionelle Betreuung und Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Das Ziel und die Aufgaben bestehen darin, ein wirksames Arbeitsschutzmanagement und eine Arbeitsschutsorganistion zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Unfall- und Gesundheitsgefahren zu etablieren.
Die einzelnen Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner wurden im Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 3 und 6 ASiG) festgelegt.
Im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz " Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit" heißt es: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitsgeber beim Arbeitsschutz un bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Im § 3 Arbeitssicherheitsgesetz "Aufgaben der Betriebsärzte" heißt es:
Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz un die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten.
Des weiteren heißt es im §3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Grundpflichten des Arbeitgebers":
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner(in) aus Neuss / Düsseldorf (NRW) steht Ihnen für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung zum Gesundheits- und Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter, und zum Aubau eines Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagements gerne zur Verfügung.
Betreuung und Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz - sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung aus Neuss / Düsseldorf (NRW) Ingenieurbüro KÖNIG
Wählen Sie Tel: 02131 / 47 45 676
Wir beraten Sie gerne
Kontakt Ingenieurbüro KÖNIGUnser Leistungsspektrum als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und Arbeitsmediziner aus Neuss / Düsseldorf (NRW):
Das Ingenieurbüro KÖNIG steht Ihnen gerne zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung und Beratung zur Verfügung.
Mit unseren Dienstleistungen erfüllen Sie Ihre Unternehmerpflichen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz.
Unsere Kunden schätzen die Ergebnisse unserer Dienstleistungen (Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, Mitarbeiterunterweisungen zur Arbeitssicherheit, Beratung bei/vor Behördengängen und -besuchen usw.) und unsere engagierte und freundliche Beratung zum Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter.
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Ihr Alex König
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