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Beratung zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsstätten gemäß Arbeitsschutzgesetz in Neuss / Düsseldorf (NRW)

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Beratung zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsstätten gemäß Arbeitsschutzgesetz in Neuss / Düsseldorf (NRW)

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SiFa Alex König
SiFa Alex König

Gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz heißt es: der Arbeitgeber hat die Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätten / Arbeitsplätze,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Wir realisieren mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung für Ihre Arbeitsplätze und Arbeitsstätten.

Beratung zur Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsstätten - Ingebnieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf (NRW).

Die mit den Tätigkeiten, Arbeitsverfahren und Maschinen verbundenen Unfallgefahren werden von uns analysiert und dokumentiert. Es werden wirksame Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung ermittelt und festgelegt.

Der Weg zum sicheren Arbeitsplatz erfolgt mittels Gefährdungsbeuteilung der Arbeitsplätze / Arbeitsstätten.

Findet der Mitarbeiter sichere Arbeitsplätze vor, so wirkt sich dies positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit aus. Zufriedene Mitarbeiter arbeiten motivierter und leistungsbereiter. Dies wirkt sich wiederum positiv auf das Gesamtergebnis der Arbeitsleistung aus. Es entsteht somit eine Win-Win-Situation bei der alle Beteiligten einen Nutzen erzielen.

Wir Beraten und Betreuen Sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und erstellen mit Ihnen Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsstätten für Ihr Gesamtunternehmen in Neuss / Düsseldorf und Umgebung.

Beratung zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz - Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf (NRW)

Wählen Sie Tel: 02131 / 47 45 676

Wir beraten Sie gerne

Vielen Dank für Ihren Besuch unserer Webseite.

Alex König

 

 

 

 

 

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