Als Arbeitsgeber besteht die menschliche Verantwortung und die wirtschaftliche Vernunft seine Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen dauerhalft zu schützen. Die Beschäftigung qualifizierter, erfahrener und in die Betriebsabläufe vertrauter und eingearbeiteter Mitarbeiter ist unerlässlich für jeden unternehmerischen Erfolg.
Gute Arbeit leistet der Mitarbeiter, der die Aufmerksamkeit ganz auf seine Arbeit legen kann, in der Gewissheit, dass der Arbeitgeber alles getan hat Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu verhindern und zu minimieren.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten wir Sie zur Einhaltung der aktuellen Arbeitsschutzgesetzgebung und zur Unfallverhütung an den Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen Ihrer Beschäftigten in Moers, Neukirchen-Vluyn und Umgebung.
Wir beraten Sie zur Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten Ihrer Mitarbeiter. Ebenfalls beraten und unterstützen wir Sie zur Umsetzung Ihrer nachzuweisenden Mitarbeiterunterweisungen (mindestens jährlich) zur Arbeitssicherheit, und führen für Sie Mitarbeiterunterweisungen durch.
"Das Verhüten von Unfällen darf nicht als Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft" Werner von Siemens 1880
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung und Beratung Ihres Unternehmens in Moers, Neukirchen-Vluyn und Umgebung bei Regelung der Betreuungsleistung nach Arbeitssicherheitsgesetz und Regelung der Einsatzzeiten nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaft.
Mit der Umsetzung und Aktualisierung Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen sorgen wir für Rechtssicherheit für Sie und Ihr Unternehmen.
Wählen Sie Tel: 02131 / 47 45 676 oder nehmen Sie Kontakt per E-MAiL mit uns auf. Siehe Kontaktformular
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Alex König