Wir führen arbeitsplatzbezogene und tätigkeitsbezogene Lärmmessungen für Sie durch.
Verfügen Ihre Mitarbeiter über Gehörschutz mit ausreichender Schutzwirkung?
Werden Ihre Mitarbeiter zur Tragepflicht von Gehörschutz im Lärmbereich unterwiesen?
Lärmmessungen am Arbeitsplatz lassen erfoderlichen Handlungsbedarf erkennen.
Wir beraten Sie.
Wann besteht Gehörschutztragepflicht bzw. Lärmschwerhörigkeit?
Antwort: Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel (LEX, 8h) ≥ 85 dB(A)/8h oder Spitzenschallpegel Lpc, peak = 135 dB(C).
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung