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Beleuchtungsmessung

Beleuchtung am Arbeitsplatz messen

Beleuchungsmessung

Wir führen Beleuchtungsmessungen für Sie durch.

Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen:

  • am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient >2 %, bei Dachoberlichtern >4 % erreicht wird oder
  • mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße), eingehalten ist
  • die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen
  • Diese Anforderungen gelten auch für Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen.

Gerne beraten wir Sie zur Beleuchtung am Arbeitsplatz.

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